Ford Super Duty „Death Wobble“-Klage geht zurück vor Gericht

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Ford Super Duty „Death Wobble“-Klage geht zurück vor Gericht

Eine Sammelklage wegen eines gefährlichen Lenkungsdefekts bei Ford-Super-Duty-Lkw – genannt „Death Wobble“ – wurde zur weiteren Prüfung an ein Untergericht zurückverwiesen. Der Fall, an dem Besitzer von F-250- und F-350-Modellen beteiligt sind, dreht sich um heftige, plötzliche Erschütterungen beim Fahren auf Autobahnen, die nach Ansicht der Kläger eher auf ein zugrunde liegendes mechanisches Problem als auf normale Abnutzung zurückzuführen sind.

Der Kern des Streits

Autofahrer beschreiben das „Todeswackeln“ als eine heftige Front-End-Vibration, die durch Aufprall auf Unebenheiten oder unebene Straßenoberflächen ausgelöst wird. Diese Schwingung hält an, bis das Fahrzeug deutlich langsamer wird, was zu einer potenziell gefährlichen Situation führen kann. In der Klage wird behauptet, dass es sich hierbei nicht nur um eine routinemäßige Verschlechterung, sondern um einen systemischen Fehler bei bestimmten Super Duty-Modellen handelt.

Fords Verteidigung und das Urteil des Berufungsgerichts

Ford kämpfte zunächst gegen die Zertifizierung der Sammelklage und argumentierte, dass Unterschiede in den Modelljahren, Kilometerständen, Wartungsaufzeichnungen und Nutzungsmustern der betroffenen Lkw eine einzige Klage unangemessen machten. Das US-Berufungsgericht für den neunten Bezirk schloss sich teilweise Ford an und ordnete an, dass das untere Gericht die Beweise für die Gemeinsamkeit zwischen den Fahrzeugen erneut prüfen müsse. Das Gericht fragt sich nun, ob die verbleibenden Ansprüche stark genug sind, um eine Sammelklage zu rechtfertigen.

Hauptstreitpunkte

In der Klage wird hervorgehoben, dass Lenkungs- und Aufhängungskomponenten, einschließlich Dämpfer, bei einigen Super Duty-Lkw fehleranfällig sind. Die 13 Kläger behaupten, dass diese heftigen Erschütterungen jederzeit auftreten können, unabhängig von Kilometerstand oder Wartung. Ford bestreitet dies und führt das Problem auf externe Faktoren wie Fahrgewohnheiten, Wartungshistorie und Verschleiß zurück.

Besonders umstritten ist die Frage, ob Ford vor dem Verkauf der Lkw Kenntnis von dem Mangel hatte. Der Neunte Gerichtsbezirk stellte fest, dass der Richter der unteren Instanz einen Fehler begangen hatte, als er umfassende Beweise zur Stützung dieses Arguments des „Vorverkaufswissens“ zugelassen hatte, einem häufigen, aber schwer zu beweisenden Vorwurf gegen Autohersteller.

Eingrenzung des Anwendungsbereichs und was als nächstes kommt

Der Umfang der Klage ist im Laufe der Zeit geschrumpft. Frühere Einreichungen umfassten eine größere Auswahl an Modelljahren, aber die aktuelle Version konzentriert sich auf bestimmte Jahre und Staaten und schließt Nutzfahrzeuge aus der zertifizierten Klasse aus. Dies spiegelt die Herausforderung wider, vor der Kläger stehen, wenn sie einen einheitlichen Mangel an Tausenden von Fahrzeugen nachweisen müssen. Das Bezirksgericht muss nun entscheiden, ob die verbleibenden Ansprüche genügend Gemeinsamkeiten aufweisen, um als Sammelklage vorzugehen, oder ob sich die Fallstruktur ändern muss.

Dieser Rechtsstreit verdeutlicht die Schwierigkeiten beim Nachweis systemischer Mängel bei Serienfahrzeugen. Während Autofahrer echte Sicherheitsbedenken melden, können Autohersteller häufig Unterschiede in der Nutzung und Wartung anführen, um weit verbreitete Behauptungen zu untergraben. Die Entscheidung des Gerichts wird wahrscheinlich einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle von Kfz-Mängeln schaffen.